Antrag auf Einstellung des Verfahrens – Mittwoch, 3.8.2016, 10:00 Uhr, Kapellweg
Schon zum dritten Mal stellt Latifes Verteidigung zur Zeit einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens, bzw. ersatzweise auf Aussetzung des Prozesses. Keiner der zuvor gestellten Anträge war so folgerichtig und notwendig wie der aktuelle. Die Entwicklungen in der Türkei lassen die noch zuletzt offensiv begründete „Weiter so!“-Politik des 5.Senats am OLG Düsseldorf normalerweise nicht zu. Das wurde bereits am letzten Verhandlungstag deutlich, an dem Rechtsanwalt Yener Sözen den ersten Teil der Antragsbegründung vortrug. Der zweite Teil folgt am Mittwoch, den 3. August.
Dem Vortrag ist eine interessierte Öffentlichkeit zu wünschen. Noch immer finden die aktuellen §129b-Terrorismusprozesse in Deutschland gegen aus der Türkei stammende migrantische Menschen und Strukturen zu wenig Aufmerksamkeit – aller kritischen Berichterstattung zur Politik Erdogans zum Trotz und auch trotz des offensichtlichen irren Widerspruchs, der speziell auch in Latifes Verfahren offen zutage tritt: Einerseits machen die EU und die Bundesrepublik eine Lockerung der türkischen Terrorismusgesetzgebung zu einer Vorbedingung der Visafreiheit und begründen dies vor allem mit der willkürlichen Definition der türkischen Terroranklagen, andererseits führt der 5.Senat ein ebenso aus der Luft gegriffenes Terrorverfahren gegen Latife. Die bundesdeutsche Justiz macht sich dabei die Willkür der türkischen Terrorismusdefinition zu eigen und so indirekt zum ausführenden Organ der türkischen Säuberungspolitik.
Der Prozesstag beginnt am Mittwoch um 10:00 Uhr im Gebäude am Kapellweg. Wer das Verfahren besuchen möchte, sollte einen gültigen Ausweis (Führerschein) mitnehmen und im Gegenzug das Telefon zuhause lassen. Wir treffen uns vor dem Eingang.