Die Beweisaufnahme im Verfahren gegen unsere Freundin Latife ist noch nicht geschlossen. Dennoch gehen wir davon aus, dass sich der §129b-Prozess inzwischen auf der Zielgeraden befindet – ohne deren Länge schon genau absehen zu können. Deshalb können wir auch noch immer nicht vorhersagen, wann es zu den Plädoyers und wann es zu einem Urteil kommt.
Trotzdem haben wir inzwischen zwei Termine festgezurrt, an denen wir die Öffentlichkeit für diesen ungeheuerlichen Prozess suchen. Also, schonmal zum Vormerken, ausführliche Infos folgen in den nächsten Tagen:
Diskussionsveranstaltung im zakk, Fichtenstraße 40, Düsseldorf
Dienstag 07.02.2016, Beginn 19:00 Uhr
§129b: Ein Werkzeug deutsch-türkischer Repression
Zum Abschluss des Verfahrens gegen unsere Genossin Latife
Mehr als in anderen europäischen Ländern kooperieren die Sicherheitsbehörden in Deutschland mit dem türkischen Repressionsapparat. Neben einem intensiven Austausch von geheimdienstlichen Erkenntnissen kommt es auch immer wieder zu Verfahren gegen linke, in der Bundesrepublik lebende TürkInnen und KurdInnen. Die zunehmend antidemokratische Politik der AKP-Regierung hat daran nichts geändert – im Gegenteil.
Opfer dieser Zusammenarbeit werden immer wieder migrantische FreundInnen, KollegInnen und Nachbarn, die sich politisch in Deutschland betätigen. So wie Latife, die seit dreißig Jahren in Deutschland lebt, in antirassistische und antifaschistische Strukturen eingebunden ist, Geflüchteten bei ihren Asylverfahren hilft und sich in der Frauen- und Familienarbeit engagiert.
Der §129b-Prozess gegen die Wuppertalerin vor dem OLG Düsseldorf geht in diesen Wochen zuende. Eine mögliche Verurteilung von Latife bedeutet nicht nur eine existenzielle Bedrohung für unsere Freundin, sie würde die Anwendbarkeit der Paragraphen 129a und 129b über das bisher bekannte Maß hinaus ausweiten und für alle in Deutschland aktiven Gruppen und Initiativen eine elementare Bedrohung darstellen. Denn über ihren Vorsitz in einem legalen migrantischen Verein hinaus liegt gegen Latife nichts vor. Dennoch ist sie mit dem Vorwurf der Terrorunterstützung konfrontriert.
Während die Öffentlichkeit über Fußfesseln und Vorbeugehaft diskutiert, wird mit laufenden Verfahren in Düsseldorf sowie in München gegen aktive MigrantInnen beinahe unbemerkt das schon lange bestehende brutalste Mittel staatlicher Repression – die Paragraphen 129a und 129b – weiter verschärft. Zu diesem Zweck scheuen die deutschen Behörden nicht vor einer intensiven Zusammenarbeit mit dem türkischen Geheimdienst und der türkischen Polizei zurück.
Zu der Diskussionsveranstaltung haben wir Latife und andere von Repression betroffene Menschen sowie linke AnwältInnen eingeladen. Unter anderem erwarten wir eine Anwältin des Halkin Hukuk Bürosu aus der Türkei und die an den Prozessen in Düsseldorf und München beteiligten Anwälte Roland Meister und Yener Sözen.
Kundgebung am OLG Düsseldorf in der Cecilienallee
Donnerstag, 16.02.206, 11:00 Uhr
Am 16. Februar kommt es am OLG zum dann bereits 56. Verhandlungstag. Eventuell ist es der Tag, an dem Latifes Verteidiger ihren Schlussvortrag halten. Mit der Kundgebung, zu der ein breites Bündnis aufrufen wird, soll die gemeinsame Forderung zur Abschaffung der Gesinnungsparagraphen 129a und 129b auf die Straße getragen werden.
Ein Aufruf folgt in den nächsten Tagen.