Presse zum Stuttgarter Urteil I

(Quelle: Stuttgarter Zeitung)

Vier Terroristen in Stuttgart verurteilt

In Stuttgart sind am Oberlandesgericht vier Angeklagte zu langjährigen Haftstrafen wegen ihrer Mitgliedschaft in der „Revolutionären Volksbefreiungspartei/-front (DHKP-C)“ verurteilt worden. Ziel der DHKP-C ist es, die Regierung der Türkei durch einen revolutionären Umsturz zu beseitigen.

Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung hat das Oberlandesgericht Stuttgart am Dienstag vier Menschen zu Gefängnisstrafen von bis zu sechs Jahren verurteilt. Der Strafsenat sah es als erwiesen an, dass die türkischen Angeklagten im Alter von 34 bis 44 Jahren lange Zeit in der „Revolutionären Volksbefreiungspartei/-front (DHKP-C)“ aktiv gewesen sind. Das geringste Strafmaß lag bei vier Jahren und neun Monaten für den jüngsten Angeklagten.

Ziel sei revolutionärer Umsturz in der Türkei

Das Ziel der linksextremistischen Organisation DHKP-C ist es, das Regierungssystem der Türkei durch einen revolutionären Umsturz zu beseitigen. Errichtet werden soll ein kommunistisches System mit marxistisch-leninistischer Prägung. Nach Überzeugung des Gerichtes hatten die vier Angeklagten unter anderem in Stuttgart und Köln sowie in den Regionen Hannover und Duisburg Geld für die Organisation gesammelt und für sie geworben. Die drei Männer und eine Frau sollen dabei in Führungsfunktionen tätig gewesen sein. Ein Verteidiger kündigte laut Gericht Revision gegen das Urteil an.

Der DHKP-C wird unter anderem ein Selbstmordattentat im Februar 2013 in der US-Botschaft in Ankara zur Last gelegt. Sie soll zudem für eine Geiselnahme im März 2015 in Istanbul verantwortlich sein, bei der auch ein Staatsanwalt getötet wurde.