Presse zum Stuttgarter Urteil II

(Quelle: SWR)

Mehrjährige Haftstrafen für Terroristen
OLG Stuttgart verkündet Urteil

Die vier Verurteilten sollen eine linksextremistische Terrorgruppe unterstützt haben – über Jahre hinweg. Ihre Organisation will das Regierungssystem der Türkei beseitigen.

Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte die vier türkischen Angeklagten am Dienstag zu Haftstrafen von bis zu sechs Jahren.

Den drei Männern und einer Frau wird die langjährige Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung „Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front (DHKP-C)“ vorgeworfen. Ziel der linksextremistischen Organisation ist, das Regierungssystem der Türkei durch einen revolutionären Umsturz zu beseitigen. Die Richter am Oberlandesgericht Stuttgart sind überzeugt, dass die vier Angeklagten im Alter von 34 bis 44 Jahren unter anderem in Stuttgart und Köln sowie in den Regionen Hannover und Duisburg Geld für die Organisation gesammelt und für sie geworben haben. Das Quartett soll dabei Führungsfunktionen übernommen haben.

Einer der Verteidiger will Revision gegen das Urteil einlegen.


Die „Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front“ (DHKP-C) operiert im Untergrund. Sie steht in der Europäischen Union und auch in den USA auf der Terrorliste. In Deutschland ist die Organisation seit 1998 verboten. Anhänger der DHKP-C hatten Ende März 2015 in Istanbul einen Staatsanwalt als Geisel genommen. Der Mann und die beiden Geiselnehmer kamen bei der Erstürmung durch Sicherheitskräfte ums Leben.