Presse zum Stuttgarter Urteil III

(Quelle: Südwest Presse)

Linksextreme Terroristen in Stuttgart verurteilt

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am Dienstag vier Terroristen zu Haftstrafen von bis zu sechs Jahren verurteilt. Den Angeklagten im Alter von 34 bis 44 Jahren wird die langjährige Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung „Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front (DHKP-C)“ vorgeworfen.

Das Ziel der linksextremistischen Organisation ist, das Regierungssystem der Türkei durch einen revolutionären Umsturz zu beseitigen. Errichtet werden soll ein kommunistisches System mit marxistisch-leninistischer Prägung.

Nach Überzeugung des Gerichtes hatten die vier Angeklagten unter anderem in Stuttgart und Köln sowie in den Regionen Hannover und Duisburg Geld für die Organisation gesammelt und für sie geworben. Die drei Männer und eine Frau sollen dabei in Führungsfunktionen tätig gewesen sein. Das geringste Strafmaß lag bei vier Jahren und neun Monaten für den jüngsten Angeklagten. Der Vereinigung wird unter anderem ein Selbstmordattentat im Februar 2013 in der US-Botschaft in Ankara zur Last gelegt.

Ein Verteidiger kündigte laut Gericht am Montag Revision gegen das Urteil an.